Bedeutung des Wortes Hochzeit:Die Vorsilbe „Hoch“ bedeutet soviel wie schwellen, wachsen und schwanger sein. Bis ins späte Mittelalter waren damit hauptsächlich die viel christlichen Jahresfeste (Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten) gemeint, konnte jedoch auch weltliche Feste bezeichnen, da dieser Begriff für jede hohe Feier verwendet wurde. Hochzeit ist ein Begriff, der ursprünglich „Festzeit“ bedeutete und somit auch die Eheschließung bezeichnete, sich aber im Verlauf der Zeit auf die Eheschließung reduziert hat. Bedeutung – Hochzeit allgemein:Die Hochzeit begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt. |
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Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
Standesamtliche Hochzeit:
Die Trauung ist nach dem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbündiger Vertrag, dessen Willenserklärungen vor einem Standesbeamten abgegeben werden muss. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen der von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften über die Anfechtung verdrängt werden.
Verbindlich ist in vielen Ländern allein die standesamtliche Eheschließung. Dies ist eine formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis, die Abstammungsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig. Außerdem ist in vielen Standesämtern eine Trauung am Samstag möglich.
Die Standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern auch homosexuellen Paaren offen.
Kirchliche Hochzeit:
Die Kirchliche Trauung hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung, sie ist ein Segensgottesdienst anlässlich der Eheschließung; in der katholischen Kirche begründet sie das Sakrament der kirchenrechtlichen Ehe.
Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z.B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.
Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z.B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein. Nach katholischem Verständnis ist die Trauung selbst aber die eigentliche wirksame Eheschließung, während die evangelische Kirche sie als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung versteht, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z.B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.
Hochzeitsjubiläen:
Schon im Frühmittelalter lässt sich der Brauch finden, die Feier von Ehejubiläen mit einem Gottesdienst zu begehen. Es ist jeder Jahrtag einer Hochzeit ein Anlass zur Dankbarkeit. Die Hochzeitsjubiläen haben je nach lokaler Tradition eigene Namen und Bräuche. Man beschenkt einander und begeht das Fest mit Freunden.

